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BMWSB – W I 1: Rechenbeispiele für das Wohngeld, 17. Februar 2023

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Rechenbeispiele 2023 (PDF, www.bmwsb.bund.de)

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Rechenbeispiel 1 für ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied Alleinstehende Rentnerin Einkommen: Rente, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, keine Steuern vom Einkommen Wohnort: Gemeinde der Mietenstufe I (14913 Jüterbog, Stadt) Monatliche Bruttorente 860,00 Euro WerbungskostenPauschbetrag -8,50 Euro 851,50 Euro Pauschaler Abzug (10%)* -85,15 Euro Monatliches Gesamteinkommen Zu zahlende monatliche Bruttokaltmiete Höchstbetrag 766,35 Euro 335,00 Euro 366,20 Euro (plus 19,20 Euro Klimakomponente) Zu berücksichtigende Miete 335,00 Euro Wohngeld 250,00 Euro * Gegebenenfalls besteht zusätzlich ein Anspruch auf Berücksichtigung des Grundrentenfreibetrags im Wohngeld, sofern in der Rente ein Zuschlag für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen (sog. Grundrentenzuschlag) enthalten ist.
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Rechenbeispiel 10 für ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied und ein vom Wohngeld ausgeschlossenes Haushaltsmitglied Vater ist Rentner und Sohn ist arbeitslos und bezieht Arbeitslosengeld II Zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied ist der als Mieter der Wohnung nur der Vater. Der Sohn ist aufgrund des Empfangs einer Transferleistung vom Wohngeld ausgeschlossen; im Rahmen des Arbeitslosengeldes II wird sein Mietanteil berücksichtigt, das heißt, die Miete wird beim Wohngeld hier hälftig berücksichtigt. Wohnort: Stadt der Mietenstufe IV (23552 Lübeck) Vater Monatliche Bruttorente Sohn 880,00 Euro Werbungskostenpauschbetrag -8,50 Euro 871,50 Euro Pauschaler Abzug (10%) Monatliches Gesamteinkommen Anteilige monatliche Bruttokaltmiete (50% von 570 Euro) Höchstbetrag (50% von 619,80 Euro) vom Wohngeld ausgeschlossen - 87,15 Euro 784,35 Euro 285,00 Euro 309,90 Euro (plus Klimakomponente) Zu berücksichtigende Miete 285,00 Euro Wohngeld 181,00 Euro
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Rechenbeispiel 2 für ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied Alleinstehender Einkommen: Arbeitslosengeld I (ALG I), keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung, keine Steuern vom Einkommen Wohnort: Gemeinde der Mietenstufe IV (67059 Ludwigshafen am Rhein) Monatliches Arbeitslosengeld* Monatliches Gesamteinkommen Zu zahlende monatliche Bruttokaltmiete Höchstbetrag 820,00 Euro 820,00 Euro 385,00 Euro 510,20 Euro (plus 19,20 Euro Klimakomponente) Zu berücksichtigende Miete 385,00 Euro Wohngeld 263,00 Euro *) Beim Bezug von ALG I wird kein Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgesetzt.
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Rechenbeispiel 3 für zwei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder Ehepaar Einkommen: Renten, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, keine Steuern vom Einkommen, Ehemann schwerbehindert (Grad der Behinderung 100) Wohnort: Stadt der Mietenstufe II (04103 Leipzig, Stadt) Monatliches Bruttoeinkommen Ehemann Ehefrau 870,00 Euro 540,00 Werbungskostenpauschbetrag -8,50 Euro Pauschaler Abzug (10%) -8,50 Euro 861,50 Euro 531,50 Euro - 86,15 Euro - 53,15 Euro 775,35 Euro 478,35 Euro Summe der Einkommen 1.253,70 Euro abzüglich Freibetrag für eine Person mit einem Grad der Behinderung von 100 (jährlich: 1.800 Euro) Monatliches Gesamteinkommen Zu zahlende monatliche Bruttokaltmiete Höchstbetrag -150,00 Euro 1.103,70 Euro 480,00 Euro 498,80 Euro (plus 24,80 Euro Klimakomponente) Zu berücksichtigende Miete 480,00 Euro Wohngeld 336,00 Euro
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Rechenbeispiel 4 für drei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder Familie, Ehepaar mit einem Kind Einkommen: Ehemann ist Arbeitnehmer, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung, keine Steuern vom Einkommen; Ehefrau ist arbeitslos ohne Anspruch auf ALG I Wohnort: Kreis der Mietenstufe I (24837 Kreis Schleswig-Flensburg) Monatliches Bruttoeinkommen Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.900,00 Euro -102,50 Euro 1797,50 Euro Pauschaler Abzug (20%) 359,50 Euro Monatliches Gesamteinkommen Belastung für das Eigenheim monatlich Höchstbetrag 1438,00 Euro 500,00 Euro 530,60 Euro (plus 29,60 Euro Klimakomponente) Zu berücksichtigende Miete 500,00 Euro Wohngeld 335,00 Euro Hinzu kommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Kindergeld in Höhe von 250 Euro. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro bestehen.
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Rechenbeispiel 5 für drei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder Familie, Alleinerziehende mit 2 Kindern (9 und 13 Jahre) Einkommen: Alleinerziehende ist Arbeitnehmer, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung, keine Steuern vom Einkommen; Unterhalt für die Kinder Wohnort: Gemeinde der Mietenstufe VI (65183 Wiesbaden) Monatliches Bruttoeinkommen (ohne Kindergeld) Arbeitnehmer-Pauschbetrag Pauschaler Abzug (20%) Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss für die Kinder 1.460,00 Euro 474,00 -102,50 Euro -,-- Euro 1.357,50 Euro 474,00 Euro -271,50 Euro -,-- Euro 1.086,00 Euro 474,00 Euro Summe der Einkommen 1560,00 Euro abzüglich AlleinerziehendenFreibetrag (jährlich: 1.320 Euro) Monatliches Gesamteinkommen Zu zahlende monatliche Bruttokaltmiete Höchstbetrag -110,00 Euro 1.450,00 Euro 650,00 Euro 882,60 Euro (plus 29,60 Klimakomponente) Zu berücksichtigende Miete 650,00 Euro Wohngeld 428,00 Euro Hinzu kommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Kindergeld in Höhe von 250 Euro pro Kind. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro pro Kind bestehen.
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Rechenbeispiel 6 für vier zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder Ehepaar mit 2 Kindern Einkommen: Eheleute sind Arbeitnehmer, nur Ehemann entrichtet Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung, keine Steuern vom Einkommen, Wohnort: Stadt der Mietenstufe VII (80331 München) Monatliches Bruttoeinkommen Arbeitnehmer-Pauschbetrag Pauschaler Abzug (20% / 0%) Monatliches Gesamteinkommen Zu zahlende monatliche Bruttokaltmiete Höchstbetrag Ehemann Ehefrau 1.990,00 Euro 430,00 -102,50 Euro 0,00 Euro 1.887,50 Euro 430,00 Euro - 377,50 Euro 0,00 Euro 1.510,00 Euro 430,00 Euro 1940,00 Euro 770,00 Euro 1129,40 Euro (plus 34,40 Euro Klimakomponente) Zu berücksichtigende Miete 770,00 Euro Wohngeld 518,00 Euro Hinzu kommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Kindergeld in Höhe von 250 Euro pro Kind. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro pro Kind bestehen.
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Rechenbeispiel 7 für vier zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder Ehepaar mit zwei Kindern Einkommen: Ehefrau ist Arbeitnehmerin, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung, keine Steuern vom Einkommen; Ehemann ist arbeitslos ohne Anspruch auf ALG I Wohnort: Stadt der Mietenstufe III (99423 Weimar) Monatliches Bruttoeinkommen Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.770,00 Euro -102,50 Euro 1.667,50 Euro Pauschaler Abzug (20%) -333,50 Euro Monatliches Gesamteinkommen Zu zahlende monatliche Bruttokaltmiete Höchstbetrag 1.334,00 Euro 580,00 Euro 770,40 Euro (plus 34,40 Euro Klimakomponente) Zu berücksichtigende Miete 580,00 Euro Wohngeld 570,00 Euro Hinzu kommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Kindergeld in Höhe von 250 Euro pro Kind. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro pro Kind bestehen.
example/8 · example

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Rechenbeispiel 8 für fünf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder Ehepaar mit 3 Kindern Einkommen: Ehemann ist Arbeitnehmer, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und zahlt Steuern vom Einkommen, Ehefrau ist Hausfrau; Tochter (15 Jahre) hat einen Job als Zeitungszustellerin (hierfür ist kein Arbeitnehmer-Pauschbetrag abzusetzen) Wohnort: Stadt der Mietenstufe V (88045 Friedrichshafen) Monatliches Bruttoeinkommen Arbeitnehmer-Pauschbetrag Pauschaler Abzug (30% / 0%) Ehemann Tochter 2.600,00 Euro 60,00 -102,50 Euro 0,00 Euro 2.497,50 Euro 60,00 Euro - 749,25 Euro 0,00 Euro 1.748,25 Euro 60,00 Euro Summe der Einkommen 1.808,25 Euro Abzüglich Freibetrag für Kinder mit Erwerbseinkommen (jährlich bis 1.200 Euro) Monatliches Gesamteinkommen Zu zahlende monatliche Bruttokaltmiete Höchstbetrag -60,00 Euro 1.748,25 Euro 800,00 Euro 1077,20 Euro (plus 39,20 Euro Klimakomponente) Zu berücksichtigende Miete 800,00 Euro Wohngeld 701,00 Euro Hinzu kommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Kindergeld in Höhe von 250 Euro pro Kind. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro pro Kind bestehen.
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Rechenbeispiel 9 für sechs zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder Ehepaar mit 3 Kindern, Schwiegermutter Einkommen: Ehefrau ist Hausfrau; Ehemann ist Arbeitnehmer, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und zahlt Steuern vom Einkommen; Schwiegermutter bezieht Rente, Beiträge zur gesetzlichen Krank- und Pflegeversicherung, jedoch keine Steuern vom Einkommen Wohnort: Gemeinde der Mietenstufe II (57439 Attendorn, Stadt) Ehemann Schwiegermutter Monatliches Bruttoeinkommen Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2.500,00 Euro 645,00 -102,50 Euro -,-- Euro Werbungskostenpauschale -,-- Euro -8,50 Euro 2.397,50 Euro 636,50 Euro - 719,25 Euro -63,65 Euro 1.678,25 Euro 572,85 Euro Pauschaler Abzug (30% / 10%) Monatliches Gesamteinkommen Zu zahlende monatliche Bruttokaltmiete Höchstbetrag 2.251,10 Euro 780,00 Euro 887,00 Euro (plus 44 Euro Klimakomponente) Zu berücksichtigende Miete 780,00 Euro Wohngeld 625,00 Euro Hinzu kommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Kindergeld in Höhe von 250 Euro pro Kind. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro pro Kind bestehen.

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