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BMWSB – W I 1: Rechenbeispiele für das Wohngeld, 17. Februar 2023
Источник пакета de.social.wohngeld
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- urn:de:social:clir:wohngeld#BMWSB_RECHENBEISPIELE_2023
- вид
- urn:de:social:clir:wohngeld#guidance
Rechenbeispiele 2023 (PDF, www.bmwsb.bund.de)
- edition
- urn:de:social:clir:wohngeld#BMWSB_RECHENBEISPIELE_2023_ED
- язык
- de
- официальность
- official
- материализация
- PINNED_OFFICIAL_BYTES
- жизненный цикл
- adopted: 2023-02-17; in_force: [object Object]
Публикации
| URI | Тип | documentHash | Получено |
|---|---|---|---|
| https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/wohnen/wohngeld-2023/rechenbeispiele-2023.pdf | text/plain; charset=utf-8 | sha256:6743b98c79a198ad704f4fc10f04f13cfc7c49e42afe2c05d1d4f4c4dc286a03 | 2026-09-15T00:00:00Z |
Фрагменты — 10
example/1 · example
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Rechenbeispiel 1 für ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied
Alleinstehende Rentnerin
Einkommen: Rente, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung,
keine Steuern vom Einkommen
Wohnort: Gemeinde der Mietenstufe I (14913 Jüterbog, Stadt)
Monatliche Bruttorente
860,00 Euro
WerbungskostenPauschbetrag
-8,50 Euro
851,50 Euro
Pauschaler Abzug (10%)*
-85,15 Euro
Monatliches
Gesamteinkommen
Zu zahlende monatliche
Bruttokaltmiete
Höchstbetrag
766,35 Euro
335,00 Euro
366,20 Euro (plus 19,20 Euro
Klimakomponente)
Zu berücksichtigende Miete
335,00 Euro
Wohngeld
250,00 Euro
* Gegebenenfalls besteht zusätzlich ein Anspruch auf Berücksichtigung des
Grundrentenfreibetrags im Wohngeld, sofern in der Rente ein Zuschlag für
langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit
unterdurchschnittlichem Einkommen (sog. Grundrentenzuschlag) enthalten ist.example/10 · example
de · official · sha256:3d67a066ff4ead318c726493808c0fa93a6a03a49a10c1644f03c5aca7f31c16DE
Rechenbeispiel 10 für ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied und ein vom
Wohngeld ausgeschlossenes Haushaltsmitglied
Vater ist Rentner und Sohn ist arbeitslos und bezieht Arbeitslosengeld II
Zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied ist der als Mieter der Wohnung nur der
Vater. Der Sohn ist aufgrund des Empfangs einer Transferleistung vom
Wohngeld ausgeschlossen; im Rahmen des Arbeitslosengeldes II wird sein
Mietanteil berücksichtigt, das heißt, die Miete wird beim Wohngeld hier hälftig
berücksichtigt.
Wohnort: Stadt der Mietenstufe IV (23552 Lübeck)
Vater
Monatliche Bruttorente
Sohn
880,00 Euro
Werbungskostenpauschbetrag -8,50 Euro
871,50 Euro
Pauschaler Abzug (10%)
Monatliches
Gesamteinkommen
Anteilige monatliche
Bruttokaltmiete (50% von 570
Euro)
Höchstbetrag (50% von
619,80 Euro)
vom Wohngeld
ausgeschlossen
- 87,15 Euro
784,35 Euro
285,00 Euro
309,90 Euro (plus Klimakomponente)
Zu berücksichtigende Miete
285,00 Euro
Wohngeld
181,00 Euroexample/2 · example
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Rechenbeispiel 2 für ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied
Alleinstehender
Einkommen: Arbeitslosengeld I (ALG I), keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung, keine Steuern vom Einkommen
Wohnort: Gemeinde der Mietenstufe IV (67059 Ludwigshafen am Rhein)
Monatliches
Arbeitslosengeld*
Monatliches
Gesamteinkommen
Zu zahlende monatliche
Bruttokaltmiete
Höchstbetrag
820,00 Euro
820,00 Euro
385,00 Euro
510,20 Euro (plus 19,20 Euro
Klimakomponente)
Zu berücksichtigende Miete
385,00 Euro
Wohngeld
263,00 Euro
*) Beim Bezug von ALG I wird kein Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgesetzt.example/3 · example
de · official · sha256:333c89ad239edc94b2b25118bd0a6df48806727e78892d2fbb5ced62412e5dacDE
Rechenbeispiel 3 für zwei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder
Ehepaar
Einkommen: Renten, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung, keine Steuern vom Einkommen, Ehemann schwerbehindert
(Grad der Behinderung 100)
Wohnort: Stadt der Mietenstufe II (04103 Leipzig, Stadt)
Monatliches Bruttoeinkommen
Ehemann
Ehefrau
870,00 Euro
540,00
Werbungskostenpauschbetrag -8,50 Euro
Pauschaler Abzug (10%)
-8,50 Euro
861,50 Euro
531,50 Euro
- 86,15 Euro
- 53,15 Euro
775,35 Euro
478,35 Euro
Summe der Einkommen
1.253,70 Euro
abzüglich Freibetrag für eine
Person mit einem Grad der
Behinderung von 100
(jährlich: 1.800 Euro)
Monatliches
Gesamteinkommen
Zu zahlende monatliche
Bruttokaltmiete
Höchstbetrag
-150,00 Euro
1.103,70 Euro
480,00 Euro
498,80 Euro (plus 24,80 Euro
Klimakomponente)
Zu berücksichtigende Miete
480,00 Euro
Wohngeld
336,00 Euroexample/4 · example
de · official · sha256:de6b3cdce205ce87055799b4bd3aaa3e869474be1c45f43c1b9f5ff4e5eb344dDE
Rechenbeispiel 4 für drei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder
Familie, Ehepaar mit einem Kind
Einkommen: Ehemann ist Arbeitnehmer, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung, keine Steuern vom
Einkommen; Ehefrau ist arbeitslos ohne Anspruch auf ALG I
Wohnort: Kreis der Mietenstufe I (24837 Kreis Schleswig-Flensburg)
Monatliches
Bruttoeinkommen
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
1.900,00 Euro
-102,50 Euro
1797,50 Euro
Pauschaler Abzug (20%)
359,50 Euro
Monatliches
Gesamteinkommen
Belastung für das Eigenheim
monatlich
Höchstbetrag
1438,00 Euro
500,00 Euro
530,60 Euro (plus 29,60 Euro
Klimakomponente)
Zu berücksichtigende Miete
500,00 Euro
Wohngeld
335,00 Euro
Hinzu kommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie
Kindergeld in Höhe von 250 Euro. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf
Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro bestehen.example/5 · example
de · official · sha256:738ff4d468aaa429c50460bc5b561cfc0c93f9c5d36c637f35e0767dd4adf9f6DE
Rechenbeispiel 5 für drei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder
Familie, Alleinerziehende mit 2 Kindern (9 und 13 Jahre)
Einkommen: Alleinerziehende ist Arbeitnehmer, Beiträge zur gesetzlichen
Kranken- und Pflegeversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung,
keine Steuern vom Einkommen; Unterhalt für die Kinder
Wohnort: Gemeinde der Mietenstufe VI (65183 Wiesbaden)
Monatliches
Bruttoeinkommen (ohne
Kindergeld)
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Pauschaler Abzug (20%)
Alleinerziehende
Unterhaltsvorschuss
für die Kinder
1.460,00 Euro
474,00
-102,50 Euro
-,-- Euro
1.357,50 Euro
474,00 Euro
-271,50 Euro
-,-- Euro
1.086,00 Euro
474,00 Euro
Summe der Einkommen
1560,00 Euro
abzüglich AlleinerziehendenFreibetrag (jährlich: 1.320
Euro)
Monatliches
Gesamteinkommen
Zu zahlende monatliche
Bruttokaltmiete
Höchstbetrag
-110,00 Euro
1.450,00 Euro
650,00 Euro
882,60 Euro (plus 29,60 Klimakomponente)
Zu berücksichtigende
Miete
650,00 Euro
Wohngeld
428,00 Euro
Hinzu kommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie
Kindergeld in Höhe von 250 Euro pro Kind. Darüber hinaus kann ein Anspruch
auf Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro pro Kind bestehen.example/6 · example
de · official · sha256:824e8ad8fc405375166ad69cfad1ee0742b8df5bb6747341fc503876064804e3DE
Rechenbeispiel 6 für vier zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder
Ehepaar mit 2 Kindern
Einkommen: Eheleute sind Arbeitnehmer, nur Ehemann entrichtet Beiträge zur
gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und zur gesetzlichen
Rentenversicherung, keine Steuern vom Einkommen,
Wohnort: Stadt der Mietenstufe VII (80331 München)
Monatliches
Bruttoeinkommen
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Pauschaler Abzug (20% /
0%)
Monatliches
Gesamteinkommen
Zu zahlende monatliche
Bruttokaltmiete
Höchstbetrag
Ehemann
Ehefrau
1.990,00 Euro
430,00
-102,50 Euro
0,00 Euro
1.887,50 Euro
430,00 Euro
- 377,50 Euro
0,00 Euro
1.510,00 Euro
430,00 Euro
1940,00 Euro
770,00 Euro
1129,40 Euro (plus 34,40 Euro
Klimakomponente)
Zu berücksichtigende Miete
770,00 Euro
Wohngeld
518,00 Euro
Hinzu kommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie
Kindergeld in Höhe von 250 Euro pro Kind. Darüber hinaus kann ein Anspruch
auf Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro pro Kind bestehen.example/7 · example
de · official · sha256:96bc25bac5fb93e2baf7b5aa6a6a3d0830dbc65c2b980f5066465da29b8c3991DE
Rechenbeispiel 7 für vier zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder
Ehepaar mit zwei Kindern
Einkommen: Ehefrau ist Arbeitnehmerin, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung, keine Steuern vom
Einkommen; Ehemann ist arbeitslos ohne Anspruch auf ALG I
Wohnort: Stadt der Mietenstufe III (99423 Weimar)
Monatliches
Bruttoeinkommen
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
1.770,00 Euro
-102,50 Euro
1.667,50 Euro
Pauschaler Abzug (20%)
-333,50 Euro
Monatliches
Gesamteinkommen
Zu zahlende monatliche
Bruttokaltmiete
Höchstbetrag
1.334,00 Euro
580,00 Euro
770,40 Euro (plus 34,40 Euro
Klimakomponente)
Zu berücksichtigende Miete
580,00 Euro
Wohngeld
570,00 Euro
Hinzu kommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie
Kindergeld in Höhe von 250 Euro pro Kind. Darüber hinaus kann ein Anspruch
auf Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro pro Kind bestehen.example/8 · example
de · official · sha256:d18bca0164e652c5b532b530793bfca12717bb2e62c583c853e8609316f64490DE
Rechenbeispiel 8 für fünf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder
Ehepaar mit 3 Kindern
Einkommen: Ehemann ist Arbeitnehmer, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und zahlt Steuern vom
Einkommen, Ehefrau ist Hausfrau; Tochter (15 Jahre) hat einen Job als
Zeitungszustellerin (hierfür ist kein Arbeitnehmer-Pauschbetrag abzusetzen)
Wohnort: Stadt der Mietenstufe V (88045 Friedrichshafen)
Monatliches
Bruttoeinkommen
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Pauschaler Abzug (30% /
0%)
Ehemann
Tochter
2.600,00 Euro
60,00
-102,50 Euro
0,00 Euro
2.497,50 Euro
60,00 Euro
- 749,25 Euro
0,00 Euro
1.748,25 Euro
60,00 Euro
Summe der Einkommen
1.808,25 Euro
Abzüglich Freibetrag für
Kinder mit
Erwerbseinkommen (jährlich
bis 1.200 Euro)
Monatliches
Gesamteinkommen
Zu zahlende monatliche
Bruttokaltmiete
Höchstbetrag
-60,00 Euro
1.748,25 Euro
800,00 Euro
1077,20 Euro (plus 39,20 Euro
Klimakomponente)
Zu berücksichtigende Miete
800,00 Euro
Wohngeld
701,00 Euro
Hinzu kommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie
Kindergeld in Höhe von 250 Euro pro Kind. Darüber hinaus kann ein Anspruch
auf Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro pro Kind bestehen.example/9 · example
de · official · sha256:564d7381f66649b72931a7f8173bc477054e973ccb2fb38a6efe102a79854326DE
Rechenbeispiel 9 für sechs zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder
Ehepaar mit 3 Kindern, Schwiegermutter
Einkommen: Ehefrau ist Hausfrau; Ehemann ist Arbeitnehmer, Beiträge zur
gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, zur gesetzlichen
Rentenversicherung und zahlt Steuern vom Einkommen; Schwiegermutter
bezieht Rente, Beiträge zur gesetzlichen Krank- und Pflegeversicherung, jedoch
keine Steuern vom Einkommen
Wohnort: Gemeinde der Mietenstufe II (57439 Attendorn, Stadt)
Ehemann
Schwiegermutter
Monatliches
Bruttoeinkommen
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
2.500,00 Euro
645,00
-102,50 Euro
-,-- Euro
Werbungskostenpauschale
-,-- Euro
-8,50 Euro
2.397,50 Euro
636,50 Euro
- 719,25 Euro
-63,65 Euro
1.678,25 Euro
572,85 Euro
Pauschaler Abzug (30% /
10%)
Monatliches
Gesamteinkommen
Zu zahlende monatliche
Bruttokaltmiete
Höchstbetrag
2.251,10 Euro
780,00 Euro
887,00 Euro (plus 44 Euro Klimakomponente)
Zu berücksichtigende Miete
780,00 Euro
Wohngeld
625,00 Euro
Hinzu kommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie
Kindergeld in Höhe von 250 Euro pro Kind. Darüber hinaus kann ein Anspruch
auf Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro pro Kind bestehen.Хэш рядом с текстом — sha256 его точных байтов. Он и есть проверка того, что показанный текст совпадает с закреплённым в пакете: расхождение роняет статику оракула.