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BMWSB: Beispiele für die Berechnung des Wohngelds, Stand 1. Januar 2025

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Rechenbeispiele 2025 (PDF, www.bmwsb.bund.de)

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Rechenbeispiel 1 für ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied Alleinstehende Rentnerin Einkommen: Rente, kein Erreichen von 33 Jahren an Grundrentenzeiten, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, keine Steuern vom Einkommen Wohnort: Gemeinde der Mietenstufe I (Jüterbog, Stadt) Monatliche Bruttorente 1.300,00 € Werbungskosten-Pauschbetrag - 8,50 € 1.291,50 € Pauschaler Abzug (10 %) - 129,15 € Monatliches Gesamteinkommen Zu zahlende monatliche Bruttokaltmiete Höchstbetrag 1.162,35 € Zu berücksichtigende Miete Wohngeld 335,00 € 361,00 € (plus 19,20 € Klimakomponente) 445,40 € (335,00 € Bruttokaltmiete plus 110,40 € Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten) 110,00 €
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Rechenbeispiel 10 für ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied und ein vom Wohngeld ausgeschlossenes Haushaltsmitglied Vater ist Rentner, zahlt Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aber keine Steuern vom Einkommen. Sohn ist arbeitslos und bezieht Arbeitslosengeld II Zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied ist als Mieter der Wohnung nur der Vater. Der Sohn ist aufgrund des Empfangs einer Transferleistung vom Wohngeld ausgeschlossen; im Rahmen des Arbeitslosengeldes II wird sein Mietanteil berücksichtigt, das heißt, die Miete wird beim Wohngeld hier hälftig berücksichtigt. Wohnort: Stadt der Mietenstufe IV (Lübeck) Vater Sohn Monatliche Bruttorente 880,00 € Werbungskosten-Pauschbetrag - 8,50 € vom Wohngeld ausgeschlossen 871,50 € Pauschaler Abzug (10 %) Monatliches Gesamteinkommen Anteilige monatliche Bruttokaltmiete Höchstbetrag Zu berücksichtigende Miete Wohngeld - 87,15 € 784,35 € 285,00 € (50 % von 570 €) 321,90 € (50 % von der Summe aus 619 € plus 24,80 € Klimakomponente) 356,30 € (285,00 € anteilige Bruttokaltmiete plus 50 % von 142,60 € Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten) 191,00 €
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Rechenbeispiel 11 für ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied mit Grundrentenfreibetrag Alleinstehende Rentnerin, lebt im Eigenheim Einkommen: Rente, Erreichen von 33 Jahren an Grundrentenzeiten, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, keine Steuern vom Einkommen Wohnort: Gemeinde der Mietenstufe II (Neubrandenburg, Stadt) Monatliche Bruttorente (mit Grundrentenzuschlag) Werbungskosten-Pauschbetrag 945,00 € - 8,50 € 936,50 € Pauschaler Abzug (10 %) - 93,65€ Summe des Einkommens 842,85 € Abzüglich Grundrentenfreibetrag (monatlich max. 281,50 €) Monatliches Gesamteinkommen Belastung durch das Eigenheim monatlich Höchstbetrag - 281,50 € Zu berücksichtigende Belastung Wohngeld (als Lastenzuschuss) 561,35 € 345,00 € 408,00 € (plus 19,20 € Klimakomponente) 455,40 € (345,00 € Bruttokaltmiete plus 110,40 € Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten) 342,00 €
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Rechenbeispiel 2 für ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied Alleinstehender Einkommen: Arbeitslosengeld I (ALG I), keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung, keine Steuern vom Einkommen Wohnort: Gemeinde der Mietenstufe IV (Ludwigshafen am Rhein) Monatliches Arbeitslosengeld* 1.350,00 € Monatliches Gesamteinkommen Zu zahlende monatliche Bruttokaltmiete Höchstbetrag 1.350,00 € Zu berücksichtigende Miete Wohngeld 470,00 € 511,00 € (plus 19,20 € Klimakomponente) 580,40 € (470,00 € Bruttokaltmiete plus 110,40 € Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten) 88,00 € * Beim Bezug von ALG I wird kein Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgesetzt.
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Rechenbeispiel 3 für zwei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder Ehepaar Einkommen: Renten, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, keine Steuern vom Einkommen, Ehemann schwerbehindert (Grad der Behinderung 100) Wohnort: Stadt der Mietenstufe II (Leipzig, Stadt) Ehemann Ehefrau Monatliche Bruttorente 1.410,00 € 540,00 € WerbungskostenPauschbetrag - 8,50 € - 8,50 € 1.401,50 € 531,50 € - 140,15 € - 53,15 € 1.231,35 € 478,35 € Pauschaler Abzug (10 %) Summe der Einkommen 1.739,70 € abzüglich Freibetrag für eine Person mit einem Grad der Behinderung von 100 (jährlich: 1.800 €) Monatliches Gesamteinkommen Zu zahlende monatliche Bruttokaltmiete Höchstbetrag -150,00 € Zu berücksichtigende Miete Wohngeld 1.589,70 € 480,00 € 493,00 € (plus 24,80 € Klimakomponente) 622,60 € (480,00 € Bruttokaltmiete plus 142,60 € Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten) 166,00 €
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Rechenbeispiel 4 für drei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder Familie, Ehepaar mit einem Kind, leben im Eigenheim Einkommen: Ehemann ist Arbeitnehmer, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung, keine Steuern vom Einkommen; Ehefrau ist arbeitslos ohne Anspruch auf ALG I Wohnort: Kreis der Mietenstufe I (Kreis Schleswig-Flensburg) Monatliches Bruttoeinkommen (ohne Kindergeld) Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2.150,00 € - 102,50 € 2.047,50 € Pauschaler Abzug (20 %) Monatliches Gesamteinkommen Belastung durch das Eigenheim monatlich Höchstbetrag Zu berücksichtigende Belastung Wohngeld (als Lastenzuschuss) - 409,50 € 1.638,00 € 750,00 € 521,00 € (plus 29,60 € Klimakomponente) 720,80 € (521,00 € Höchstbetrag plus 29,60 Klimakomponente plus 170,20 € Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten) 320,00 € Hinzu kommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Kindergeld in Höhe von 250 Euro pro Kind. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Kinderzuschlag in Höhe von bis zu 292 Euro pro Kind bestehen.
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Rechenbeispiel 5 für drei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder Familie, Alleinerziehende mit 2 Kindern (9 und 13 Jahre) Einkommen: Alleinerziehende ist Arbeitnehmerin, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung, keine Steuern vom Einkommen; Unterhaltsvorschuss für die Kinder Wohnort: Gemeinde der Mietenstufe VI (Wiesbaden) Monatliches Bruttoeinkommen (ohne Kindergeld) Arbeitnehmer-Pauschbetrag Pauschaler Abzug (20 %) Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss für die Kinder 1.530,00 € 696,00 € - 102,50 € 0€ 1.427,50 € 696,00 € - 285,50 € 0€ 1.142,00 € 696,00 € Summe der Einkommen 1.838,00 € abzüglich AlleinerziehendenFreibetrag (jährlich: 1.320 €) Monatliches Gesamteinkommen - 110,00 € Zu zahlende monatliche Bruttokaltmiete Höchstbetrag Zu berücksichtigende Miete Wohngeld 1.728,00 € 700,00 € 887,00 € (plus 29,60 € Klimakomponente) 870,20 € (700,00 € Bruttokaltmiete plus 170,20 € Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten) 372,00 € Hinzu kommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Kindergeld in Höhe von 250 Euro pro Kind. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Kinderzuschlag in Höhe von bis zu 292 Euro pro Kind bestehen.
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Rechenbeispiel 6 für vier zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder Ehepaar mit 2 Kindern Einkommen: Eheleute sind Arbeitnehmer, nur Ehemann entrichtet Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und zahlt Steuern vom Einkommen. Ehefrau mit Minijob (Pauschalversteuerung) ohne Werbungskostenabzug. Wohnort: Stadt der Mietenstufe VII (München) Monatliches Bruttoeinkommen (ohne Kindergeld) Arbeitnehmer-Pauschbetrag Pauschaler Abzug (30 % /0 %) Monatliches Gesamteinkommen Zu zahlende monatliche Bruttokaltmiete Höchstbetrag Zu berücksichtigende Miete Wohngeld Ehemann Ehefrau 2.490,00 € 556,00 € - 102,50 € 0,00 € 2.387,50 € 556,00 € - 716,25 € 0,00 € 1.671,25 € 556,00 € 2.227,25 € 1225,00 € 1.139,00 € (plus 34,40 € Klimakomponente) 1.371,20 € (1.139,00 € Höchstbetrag plus 34,40 € Klimakomponente plus 197,80 € Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten) 691,00 € Hinzu kommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Kindergeld in Höhe von 250 Euro pro Kind. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Kinderzuschlag in Höhe von bis zu 292 Euro pro Kind bestehen.
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Rechenbeispiel 7 für vier zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder Ehepaar mit zwei Kindern Einkommen: Ehefrau ist Arbeitnehmerin, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung, keine Steuern vom Einkommen; Ehemann ist arbeitslos ohne Anspruch auf ALG I Wohnort: Stadt der Mietenstufe III (Weimar) Monatliches Bruttoeinkommen (ohne Kindergeld) Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2.240,00 € - 102,50 € 2.137,50 € Pauschaler Abzug (20 %) Monatliches Gesamteinkommen Zu zahlende monatliche Bruttokaltmiete Höchstbetrag Zu berücksichtigende Miete Wohngeld - 427,50 € 1.710,00 € 580,00 € 766,00 € (plus 34,40 € Klimakomponente) 777,80 € (580,00 € Bruttokaltmiete plus 197,80 € Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten) 485,00 € Hinzu kommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Kindergeld in Höhe von 250 Euro pro Kind. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Kinderzuschlag in Höhe von bis zu 292 Euro pro Kind bestehen.
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Rechenbeispiel 8 für fünf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder Ehepaar mit 3 Kindern Einkommen: Ehemann ist Arbeitnehmer, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und zahlt Steuern vom Einkommen; Ehefrau ist arbeitslos ohne Anspruch auf ALG I; Tochter (15 Jahre) hat einen Job als Zeitungszustellerin (hierfür ist kein Arbeitnehmer-Pauschbetrag abzusetzen) Wohnort: Stadt der Mietenstufe V (Friedrichshafen) Ehemann Monatliches Bruttoeinkommen (ohne Kindergeld) Arbeitnehmer-Pauschbetrag Pauschaler Abzug (30 % / 0 %) Tochter 2.750,00 € 60,00 € - 102,50 € 0,00 € 2.647,50 € 60,00 € - 794,25 € 0,00 € 1.853,25 € 60,00 € Summe der Einkommen 1.913,25 € Abzüglich Freibetrag für Kinder mit Erwerbseinkommen (jährlich bis 1.200 €) Monatliches Gesamteinkommen Zu zahlende monatliche Bruttokaltmiete Höchstbetrag -60,00 € Zu berücksichtigende Miete Wohngeld 1.853,25 € 870,00 € 1.080,00 € (plus 39,20 € Klimakomponente) 1.095,40 € (870,00 € Bruttokaltmiete plus 225,40 € Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten) 747,00 € Hinzu kommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Kindergeld in Höhe von 250 Euro pro Kind. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Kinderzuschlag in Höhe von bis zu 292 Euro pro Kind bestehen.
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Rechenbeispiel 9 für sechs zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder Ehepaar mit 3 Kindern, Schwiegermutter Einkommen: Ehefrau ist Arbeitnehmerin, zahlt Steuern, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur gesetzlichen Rentenversicherung; Ehemann ist arbeitslos ohne Anspruch auf ALG I, Schwiegermutter bezieht Rente, zahlt Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, jedoch keine Steuern vom Einkommen Wohnort: Gemeinde der Mietenstufe II (Attendorn, Stadt) Ehefrau Monatliches Bruttoeinkommen Arbeitnehmer-Pauschbetrag WerbungskostenPauschbetrag Pauschaler Abzug (30 % / 10 %) Monatliches Gesamteinkommen Zu zahlende monatliche Bruttokaltmiete Höchstbetrag Zu berücksichtigende Miete Wohngeld Schwiegermutter 4.000,00 € 645,00 € - 102,50 € 0,00 € 0,00 € - 8,50 € 3.897,50 € 636,50 € - 1.169,25 € - 63,65 € 2.728,25 € 572,85 € 3.301,10 € 780,00 € 876,00 € (plus 44 € Klimakomponente) 1.033,00 € (780,00 € Bruttokaltmiete plus 253,00 € Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten) 343,00 € Hinzu kommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Kindergeld in Höhe von 250 Euro pro Kind. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Kinderzuschlag in Höhe von bis zu 292 Euro pro Kind bestehen.

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