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BMWSB: Beispiele für die Berechnung des Wohngelds, Stand 1. Januar 2025
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Rechenbeispiele 2025 (PDF, www.bmwsb.bund.de)
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Rechenbeispiel 1 für ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied
Alleinstehende Rentnerin
Einkommen: Rente, kein Erreichen von 33 Jahren an Grundrentenzeiten, Beiträge
zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, keine Steuern vom Einkommen
Wohnort: Gemeinde der Mietenstufe I (Jüterbog, Stadt)
Monatliche Bruttorente
1.300,00 €
Werbungskosten-Pauschbetrag
- 8,50 €
1.291,50 €
Pauschaler Abzug (10 %)
- 129,15 €
Monatliches
Gesamteinkommen
Zu zahlende monatliche
Bruttokaltmiete
Höchstbetrag
1.162,35 €
Zu berücksichtigende Miete
Wohngeld
335,00 €
361,00 € (plus 19,20 € Klimakomponente)
445,40 €
(335,00 € Bruttokaltmiete plus 110,40 €
Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten)
110,00 €example/10 · example
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Rechenbeispiel 10 für ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied und ein vom
Wohngeld ausgeschlossenes Haushaltsmitglied
Vater ist Rentner, zahlt Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
aber keine Steuern vom Einkommen. Sohn ist arbeitslos und bezieht
Arbeitslosengeld II
Zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied ist als Mieter der Wohnung nur der Vater.
Der Sohn ist aufgrund des Empfangs einer Transferleistung vom Wohngeld
ausgeschlossen; im Rahmen des Arbeitslosengeldes II wird sein Mietanteil
berücksichtigt, das heißt, die Miete wird beim Wohngeld hier hälftig berücksichtigt.
Wohnort: Stadt der Mietenstufe IV (Lübeck)
Vater
Sohn
Monatliche Bruttorente
880,00 €
Werbungskosten-Pauschbetrag
- 8,50 €
vom Wohngeld
ausgeschlossen
871,50 €
Pauschaler Abzug (10 %)
Monatliches
Gesamteinkommen
Anteilige monatliche
Bruttokaltmiete
Höchstbetrag
Zu berücksichtigende Miete
Wohngeld
- 87,15 €
784,35 €
285,00 € (50 % von 570 €)
321,90 € (50 % von der Summe aus 619 € plus
24,80 € Klimakomponente)
356,30 €
(285,00 € anteilige Bruttokaltmiete plus 50 % von
142,60 € Gesamtbetrag zur Entlastung bei den
Heizkosten)
191,00 €example/11 · example
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Rechenbeispiel 11 für ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied mit
Grundrentenfreibetrag
Alleinstehende Rentnerin, lebt im Eigenheim
Einkommen: Rente, Erreichen von 33 Jahren an Grundrentenzeiten, Beiträge zur
gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, keine Steuern vom Einkommen
Wohnort: Gemeinde der Mietenstufe II (Neubrandenburg, Stadt)
Monatliche Bruttorente (mit
Grundrentenzuschlag)
Werbungskosten-Pauschbetrag
945,00 €
- 8,50 €
936,50 €
Pauschaler Abzug (10 %)
- 93,65€
Summe des Einkommens
842,85 €
Abzüglich
Grundrentenfreibetrag
(monatlich max. 281,50 €)
Monatliches
Gesamteinkommen
Belastung durch das Eigenheim
monatlich
Höchstbetrag
- 281,50 €
Zu berücksichtigende
Belastung
Wohngeld (als Lastenzuschuss)
561,35 €
345,00 €
408,00 € (plus 19,20 € Klimakomponente)
455,40 €
(345,00 € Bruttokaltmiete plus 110,40 €
Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten)
342,00 €example/2 · example
de · official · sha256:ed73dcd85d5025e1754b35a06acf8958d8fca601991cd4397595461929a47891DE
Rechenbeispiel 2 für ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied
Alleinstehender
Einkommen: Arbeitslosengeld I (ALG I), keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung, keine Steuern vom Einkommen
Wohnort: Gemeinde der Mietenstufe IV (Ludwigshafen am Rhein)
Monatliches Arbeitslosengeld*
1.350,00 €
Monatliches
Gesamteinkommen
Zu zahlende monatliche
Bruttokaltmiete
Höchstbetrag
1.350,00 €
Zu berücksichtigende Miete
Wohngeld
470,00 €
511,00 € (plus 19,20 € Klimakomponente)
580,40 €
(470,00 € Bruttokaltmiete plus 110,40 €
Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten)
88,00 €
* Beim Bezug von ALG I wird kein Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgesetzt.example/3 · example
de · official · sha256:f4ec69399fece590969285dab660d613f9544a773e6bc18ce624d8f9d6e57afdDE
Rechenbeispiel 3 für zwei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder
Ehepaar
Einkommen: Renten, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung,
keine Steuern vom Einkommen, Ehemann schwerbehindert (Grad der Behinderung
100)
Wohnort: Stadt der Mietenstufe II (Leipzig, Stadt)
Ehemann
Ehefrau
Monatliche Bruttorente
1.410,00 €
540,00 €
WerbungskostenPauschbetrag
- 8,50 €
- 8,50 €
1.401,50 €
531,50 €
- 140,15 €
- 53,15 €
1.231,35 €
478,35 €
Pauschaler Abzug (10 %)
Summe der Einkommen
1.739,70 €
abzüglich Freibetrag für eine
Person mit einem Grad der
Behinderung von 100
(jährlich: 1.800 €)
Monatliches
Gesamteinkommen
Zu zahlende monatliche
Bruttokaltmiete
Höchstbetrag
-150,00 €
Zu berücksichtigende Miete
Wohngeld
1.589,70 €
480,00 €
493,00 € (plus 24,80 € Klimakomponente)
622,60 €
(480,00 € Bruttokaltmiete plus 142,60 €
Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten)
166,00 €example/4 · example
de · official · sha256:ef0dd6e9a0e2a183fef40794be0810b6f1faa68e80424b058d48b12b59d907a4DE
Rechenbeispiel 4 für drei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder
Familie, Ehepaar mit einem Kind, leben im Eigenheim
Einkommen: Ehemann ist Arbeitnehmer, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung, keine Steuern vom
Einkommen; Ehefrau ist arbeitslos ohne Anspruch auf ALG I
Wohnort: Kreis der Mietenstufe I (Kreis Schleswig-Flensburg)
Monatliches Bruttoeinkommen
(ohne Kindergeld)
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
2.150,00 €
- 102,50 €
2.047,50 €
Pauschaler Abzug (20 %)
Monatliches
Gesamteinkommen
Belastung durch das Eigenheim
monatlich
Höchstbetrag
Zu berücksichtigende
Belastung
Wohngeld (als Lastenzuschuss)
- 409,50 €
1.638,00 €
750,00 €
521,00 € (plus 29,60 € Klimakomponente)
720,80 €
(521,00 € Höchstbetrag plus 29,60
Klimakomponente plus 170,20 € Gesamtbetrag zur
Entlastung bei den Heizkosten)
320,00 €
Hinzu kommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Kindergeld
in Höhe von 250 Euro pro Kind. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf
Kinderzuschlag in Höhe von bis zu 292 Euro pro Kind bestehen.example/5 · example
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Rechenbeispiel 5 für drei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder
Familie, Alleinerziehende mit 2 Kindern (9 und 13 Jahre)
Einkommen: Alleinerziehende ist Arbeitnehmerin, Beiträge zur gesetzlichen
Kranken- und Pflegeversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung, keine
Steuern vom Einkommen; Unterhaltsvorschuss für die Kinder
Wohnort: Gemeinde der Mietenstufe VI (Wiesbaden)
Monatliches Bruttoeinkommen
(ohne Kindergeld)
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Pauschaler Abzug (20 %)
Alleinerziehende
Unterhaltsvorschuss
für die Kinder
1.530,00 €
696,00 €
- 102,50 €
0€
1.427,50 €
696,00 €
- 285,50 €
0€
1.142,00 €
696,00 €
Summe der Einkommen
1.838,00 €
abzüglich AlleinerziehendenFreibetrag (jährlich: 1.320 €)
Monatliches Gesamteinkommen
- 110,00 €
Zu zahlende monatliche
Bruttokaltmiete
Höchstbetrag
Zu berücksichtigende Miete
Wohngeld
1.728,00 €
700,00 €
887,00 € (plus 29,60 € Klimakomponente)
870,20 €
(700,00 € Bruttokaltmiete plus 170,20 €
Gesamtbetrag zur Entlastung bei den
Heizkosten)
372,00 €
Hinzu kommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Kindergeld
in Höhe von 250 Euro pro Kind. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf
Kinderzuschlag in Höhe von bis zu 292 Euro pro Kind bestehen.example/6 · example
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Rechenbeispiel 6 für vier zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder
Ehepaar mit 2 Kindern
Einkommen: Eheleute sind Arbeitnehmer, nur Ehemann entrichtet Beiträge zur
gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, zur gesetzlichen Rentenversicherung
und zahlt Steuern vom Einkommen. Ehefrau mit Minijob (Pauschalversteuerung)
ohne Werbungskostenabzug.
Wohnort: Stadt der Mietenstufe VII (München)
Monatliches Bruttoeinkommen
(ohne Kindergeld)
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Pauschaler Abzug (30 % /0 %)
Monatliches
Gesamteinkommen
Zu zahlende monatliche
Bruttokaltmiete
Höchstbetrag
Zu berücksichtigende Miete
Wohngeld
Ehemann
Ehefrau
2.490,00 €
556,00 €
- 102,50 €
0,00 €
2.387,50 €
556,00 €
- 716,25 €
0,00 €
1.671,25 €
556,00 €
2.227,25 €
1225,00 €
1.139,00 € (plus 34,40 € Klimakomponente)
1.371,20 €
(1.139,00 € Höchstbetrag plus 34,40 €
Klimakomponente plus 197,80 € Gesamtbetrag zur
Entlastung bei den Heizkosten)
691,00 €
Hinzu kommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Kindergeld
in Höhe von 250 Euro pro Kind. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf
Kinderzuschlag in Höhe von bis zu 292 Euro pro Kind bestehen.example/7 · example
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Rechenbeispiel 7 für vier zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder
Ehepaar mit zwei Kindern
Einkommen: Ehefrau ist Arbeitnehmerin, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung, keine Steuern vom
Einkommen; Ehemann ist arbeitslos ohne Anspruch auf ALG I
Wohnort: Stadt der Mietenstufe III (Weimar)
Monatliches Bruttoeinkommen
(ohne Kindergeld)
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
2.240,00 €
- 102,50 €
2.137,50 €
Pauschaler Abzug (20 %)
Monatliches
Gesamteinkommen
Zu zahlende monatliche
Bruttokaltmiete
Höchstbetrag
Zu berücksichtigende Miete
Wohngeld
- 427,50 €
1.710,00 €
580,00 €
766,00 € (plus 34,40 € Klimakomponente)
777,80 €
(580,00 € Bruttokaltmiete plus 197,80 €
Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten)
485,00 €
Hinzu kommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Kindergeld
in Höhe von 250 Euro pro Kind. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf
Kinderzuschlag in Höhe von bis zu 292 Euro pro Kind bestehen.example/8 · example
de · official · sha256:f55653db34ad5c416fbde57042f08e1f58c377a163ba72163a86002822e3c019DE
Rechenbeispiel 8 für fünf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder
Ehepaar mit 3 Kindern
Einkommen: Ehemann ist Arbeitnehmer, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und zahlt Steuern vom
Einkommen; Ehefrau ist arbeitslos ohne Anspruch auf ALG I; Tochter (15 Jahre) hat
einen Job als Zeitungszustellerin (hierfür ist kein Arbeitnehmer-Pauschbetrag
abzusetzen)
Wohnort: Stadt der Mietenstufe V (Friedrichshafen)
Ehemann
Monatliches Bruttoeinkommen
(ohne Kindergeld)
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Pauschaler Abzug (30 % / 0 %)
Tochter
2.750,00 €
60,00 €
- 102,50 €
0,00 €
2.647,50 €
60,00 €
- 794,25 €
0,00 €
1.853,25 €
60,00 €
Summe der Einkommen
1.913,25 €
Abzüglich Freibetrag für Kinder
mit Erwerbseinkommen
(jährlich bis 1.200 €)
Monatliches
Gesamteinkommen
Zu zahlende monatliche
Bruttokaltmiete
Höchstbetrag
-60,00 €
Zu berücksichtigende Miete
Wohngeld
1.853,25 €
870,00 €
1.080,00 € (plus 39,20 € Klimakomponente)
1.095,40 €
(870,00 € Bruttokaltmiete plus 225,40 €
Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten)
747,00 €
Hinzu kommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Kindergeld
in Höhe von 250 Euro pro Kind. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf
Kinderzuschlag in Höhe von bis zu 292 Euro pro Kind bestehen.example/9 · example
de · official · sha256:ef6dde616661a7f26c773e332dadc5bb2427b01975c16ce65d8f83b8bc858379DE
Rechenbeispiel 9 für sechs zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder
Ehepaar mit 3 Kindern, Schwiegermutter
Einkommen: Ehefrau ist Arbeitnehmerin, zahlt Steuern, Beiträge zur gesetzlichen
Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur gesetzlichen Rentenversicherung;
Ehemann ist arbeitslos ohne Anspruch auf ALG I, Schwiegermutter bezieht Rente,
zahlt Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, jedoch keine
Steuern vom Einkommen
Wohnort: Gemeinde der Mietenstufe II (Attendorn, Stadt)
Ehefrau
Monatliches
Bruttoeinkommen
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
WerbungskostenPauschbetrag
Pauschaler Abzug (30 % / 10 %)
Monatliches
Gesamteinkommen
Zu zahlende monatliche
Bruttokaltmiete
Höchstbetrag
Zu berücksichtigende Miete
Wohngeld
Schwiegermutter
4.000,00 €
645,00 €
- 102,50 €
0,00 €
0,00 €
- 8,50 €
3.897,50 €
636,50 €
- 1.169,25 €
- 63,65 €
2.728,25 €
572,85 €
3.301,10 €
780,00 €
876,00 € (plus 44 € Klimakomponente)
1.033,00 €
(780,00 € Bruttokaltmiete plus 253,00 €
Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten)
343,00 €
Hinzu kommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Kindergeld
in Höhe von 250 Euro pro Kind. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf
Kinderzuschlag in Höhe von bis zu 292 Euro pro Kind bestehen.The hash beside the text is the sha256 of its exact bytes. It is the check that the text shown matches the one pinned in the package: a divergence fails the oracle’s static analysis.